Stand: 15.06.2020
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe.
Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen in den Monaten Juni, Juli und August, bis zu 150.000€ Erstattung der betrieblichen Fixkosten erhalten.
Quelle: Bundeswirtschaftministerium
Unternehmen, Organisationen sowie Soloselbstständige und angehörige der Freien Berufe, denen Aufgrund der CoronaKrise Umsatzeinbrüche von mindesetns 60% gegenüber den Vergleichsmonaten Apri und Mai 2019 entstanden sind.
Förderfähige Kosten sind z.B. Mieten und Pachten, weitere Mietkosten, Zinsen für Kredite und Darlehn, Leasingkosten, Verischerungen, betriebliche Lizenzgebühren, Kosten für Azubis ...
Die Förderhöhe und Staffelung gestaltet sich wie folgt:
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.