Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen.
In dem Paket stecken Hilfen für Mieter, für Verbraucher und Kleinunternehmer sowie Änderung im Insolvenzrecht.