26.03.2020 | Quelle Wirtschaftsförderunge Dortmund
Bürgschaften für Betriebsmittelkredite stehen für Unternehmen zur Verfügung, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle vorweisen.
Liquiditätsengpässe können durch die Bürgschaftsbank NRW besichert werden. Die BÜRGSCHAFTSBANK NRW hat vor dem o. g. Hintergrund ihren max. Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ erhöht (Gesamtdarlehenssumme max. 3,125 Mio.€) sowie bei Liquiditätskrediten mit 80%iger Ausfallbürgschaft die Bearbeitungsgebühr auf 0,75% gesenkt.
Telefon Hotline der Bürgschaftsbank NRW: 02131-5107 200
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Das Landesbürgschaftsprogramm gilt ab einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. Euro und gilt auch für Großunternehmen. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Mio. € auf 5 Mrd. € erhöht. Zudem wird der Gewährleistungs‐ und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW von 100 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR angehoben und es kommt zur Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. EUR. Sobald es die EU zulässt soll darüber hinaus die Verbürgungsquote von 80 % auf 90 % erhöht werden.
Unternehmen können sich auf schnelle Entscheidungen verlassen:
Informationen zum Landesbürgschaftsprogramm: https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
Dies gilt für die folgenden Kredite: NRW.BANK.Universalkredit,NRW.BANK.Mittelstandskredit, NRW.BANK.Gründungskredit und NRW.BANK.Digitalisierungskredit.
Für Unternehmen, die bereits einen Förderkredit erhalten haben und nunmehr aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, ist es möglich, Tilgungsaussetzungen zu beantragen. Hierbei ist ausdrücklich von Ihnen als Hausbank zu bestätigen, dass die Liquiditätsengpässe auf die Corona-Krise zurückzuführen sind.